In jedem Ort, wo es eine lokale Baumschutzsatzung gibt, müssen Sie eine Fällung bei der zuständigen Behörde einholen. Insofern es keine gibt, ist noch zu Prüfen, ob naturschutzrechliche Hindernisse wie Habitatstrukturen oder gar ein Eingriff in Natur und Landschaft besteht. Alle Punkte sollten im Vorfeld geklärt und entschieden sein, damit keine mögliche und empfindlich teure Ordnungswidrikeit gegen Sie erlassen wird, die bis zu 50.000 € im schlimmsten Fall betragen kann.
Zögern Sie also nicht und holen Sie sich Rat bei uns ein zu Ihrem Baum. Wir prüfen alle Möglichkeiten und entwerfen die passende Lösung über das Kontaktformular.