Dies ist abhängig von kommunalen Baumschutzsatzungen als auch den natur- und artenschutzrechtlichen Ansprüchen. Zusätzlich gelten gesetzliche Fristen wie die der Brut- und Setzzeit, die nur mit voran erteilter Fällgenehmigung und Prüfung auf Habitatstrukturen aufgehoben sind. Dann kann ein Baum grundsätzlich zu jeder Jahreszeit von Fachfirmen wie uns gefällt werden.
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