Grundsätzlich sind stärkere Eingriffe zwischen 1. März und 30. September eingeschränkt. Pflegemaßnahmen sind jedoch ganzjährig möglich, sofern keine brut- und artenschutzrechtliche Habitatstrukturen gemäß geltendem BNatschG gestört werden. Auch Baumfällungen sind durchaus auch innerhalb der Brut- und Setzzeit machbar, insofern Gefahr im Verzug ist oder ein anderes Verkehrssicherheitsproblem besteht. Jedoch nur mit entsprechender Genehmigung der Behörden
Grundsätzlich sind Privatpersonen darum angehalten keine großen Eingriffe in und an Sträuchern, Gehölzen und Baumen durchzuführen. Sach- und fachkundige Firmen mit entsprechenden Ausbildungen können diese für Sie nach Überprüfung auf relevante Strukturen durchführen. Senden Sie uns gerne eine Anfrage über unser Kontaktformular, wir kümmern uns darum.